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Es scheint, dass wir nicht finden können, was Sie suchen. Vielleicht kann die Suche helfen.
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Für den Markt der Engel gilt die 2G-Regel: geimpft und/oder genesen, ab dem 16. Lebensjahr.
Kinder bis einschließlich 15 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Bei Menschen, die sich nachweislich( Attest) nicht impfen lassen können, reicht ein PCR-Test, der max. 48 Stunden alt sein darf, oder ein Antigenschnelltest, der max. 6 Stunden alt sein darf.
Auf der Fläche werden stichprobenartige 2G –Kontrollen durch das Ordnungsamt und unsere Engel und Mitarbeiter durchgeführt.
Auf dem Weihnachtsmarkt gilt Maskenpflicht. Die Maske darf generell für die Einnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden.
Sie finden in unmittelbarer Nähe des Neumarkts gut ausgebaute Parkhäuser, z.B.:
Es gibt einige weitere Parkhäuser. Folgen Sie dem Park-Leitsystem oder nutzen Sie gerne auch die Park & Ride Parkplätze ausserhalb der Innenstadt.